Wie können wir helfen?

Mitgliedsbeitrag

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Wie wird der Mitgliedsbeitrag erhoben?

Wir bevorzugen einen Bankeinzug, weil dieser verwaltungstechnisch am einfachsten zu handhaben ist.
Wünschen Sie etwas anderes (z.B. Selbstzahler), dann treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Wir werden sicherlich eine einvernehmliche Lösung finden.

Einzug des Beitrags

Der Beitrag wird zum 01. 12. des laufenden Jahres eingezogen.

Bitte beachten Sie: Da die Mitgliederversammlung pandemiebedingt vom Herbst 2020 auf das Jahr 2021 verschoben wurde, sind die Abbuchungen noch nicht erfolgt. Die Abbuchung wird nach der Mitgliederversammlung erfolgen. Den Zeitpunkt und die Form werden wir rechtzeitig bekanntgeben.

Absetzung bei der Steuer

Sie können Ihren Beitrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Bis 200 Euro Beitrag gilt der Kontoauszug als Nachweis bei der Steuerbehörde. Ist Ihr Beitrag höher bekommen Sie von uns eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung 2018 wurde festgelegt, dass zukünftig keine Beitragsrechnungen mehr verschickt werden.

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